Halteverbotszone
Bei einem Umzug muss der Umzugstransporter meist auf einem öffentlichen Parkplatz halten.
Wenn Sie einen eigenen Abstellplatz direkt vor dem Haus besitzen oder in einem Ort oder Stadtteil wohnen in dem genügen Parklücken vorhanden sind, gehören Sie zu den glücklichen, die sich hierum keine Gedanken machen müssen.
In allen anderen Fällen ist es jedoch erforderlich eine Parkmöglichkeit für den Umzgustransporter zu schaffen, da bei Verzögerung des Arbeitsbeginn oder verlängerten Laufwegen Zusatzkosten wegen höhere Personalkosten entstehen.
Daher ist es wichtig, die vereinbarte Zeit und die zuvor ausgemachten Laufwege einzuhalten.
Halteverbotszone beantragen
Bei der Beantragung einer Halteverbotszone ist zu beachten, dass der Antrag bei den zuständen Behörden bis zu 14 Tage im Voraus eingereicht werden muss.
Manche Gemeinden erteilen das Halteverbot kostenlos, die meisten verlangen jedoch eine Gebühr, um die leeren Kassen aufzufüllen.
Sobald die behördliche Genehmigung erteilt wurde, müssen die Halteverbotsschilder fachgerecht aufgestellt werden.
Hierbie handelt es sich um mobile Halteverbotsschilder die in der Regel beim zuständigen Bauhof abgeholt werden müssen oder auf Wunsch auch aufgestellt werden.
Lässt man die mobilen Halteverbotsschilder vom Bauhof aufstellen, werden jedoch Zusatzkosten für die Aufstellung und spätere Abholung fällig.
Die günstigere Variante ist also das selbständige abholen, aufstellen und späteres zurückbringen zum Bauhofs.
Für das eigentliche ausleihen der Schilder wird natürlich auch eine (Service)-Gebühr erhoben.
Die Einrichtung einer Halteverbotszone mit Genehmigung, Ausleihgebühr und Aufstellung kann somit schnell mal 80-150€ kosten!
Unterlagen für eine Genehmigung
Um eine Halteverbotszone zu beantragen, müssen folgende Informationen vorliegen:
- Adresse der einzurichtenden stelle
- gewünschter Zeitraum
- benötigte Länge der Halteverbotszone
- Grund, weshalb diese eingerichtet werden soll
- zulässiges Gesamtgewicht (manchmal auch das Kennzeichen des Transporters)
- Ihr Vor-/Nachname
- Telefonnummer unter welcher Sie erreichbar sind
Halteverbotszone einrichten
Bei der Einrichtung der mobilen Halteverbotsschilder muss die Anbringungshöhe, der Anbringungsort und die Vorzeit penibel eingehalten werden.
Halteverbotsschilder müssen 72 Stunden vor der ausgestellten Gültigkeit aufgestellt werden.
Der Anbringungsort und die ekzakte Anbringunshöhe teilt Ihnen die Behöre bzw der Bauhof mit.
Dies kontrolliert auch gerne mal das Ordnungsamt, indem Sie vor der offiziellen Gültigkeit an der Halteverbotszone vorbeifahren und die Richtigkeit überprüfen.
Die günstigere Variante
Das einrichten einer Halteverbotszone mit privaten Mitteln (wie Absperrband, Kisten, Stühlen oder Mülltonnen) ist rein rechtlich gesehen verboten und kann als Eingriff in den Straßenverkehrs mit einer (kleinen) Geldbuße geahndet werden.
Wenn Sie verständnisvolle Nachbarn haben, können Sie am Umzugstag aber auch einen Zettel mit dem Hinweis, "diese Parklücke wegen Umzug freizuhalten" an einem geeigneten Ort vor der Parklücke anbringen.
Um jedoch auf einem öffentlichen Parkplatz mit Sicherheit und kostenlos eine Parkmöglichkeit zu erhalten, bleibt nur die Möglichkeit rechtzeitig ein oder zwei PKW's vor dem Haus abstellen und diese dann bei Ankunft des Umzugstransporters wegzustellen, sodass der Transporter in die freie Lücke fahren kann.